Startseite › Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wir machen zwei Dinge, die oft verwechselt werden: Als amtlich anerkannte Prüfstelle führen wir gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen durch. Als unabhängige Sachverständige erstellen wir Gutachten. Die Fragen dazu sind völlig verschieden – deshalb haben wir sie getrennt.
Amtliche Prüfungen
Untersuchungen, die wir als amtlich anerkannte Prüfstelle durchführen – die Anerkennung als Prüfingenieur erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Vor dem Termin
Wo finde ich Sie – und haben Sie mehrere Standorte?
Unsere Prüfstelle in Frankfurt gibt es genau einmal:
Kruppstraße 98, 60388 Frankfurt am Main – im Stadtteil Bergen-Enkheim. Eine weitere Niederlassung in Frankfurt haben wir nicht. Alle Prüfungen, Gutachten und Termine laufen über diese Adresse.
Daneben betreuen wir einen Prüfstützpunkt bei der CK Kfz-Werkstatt, Dieburger Str. 98E in 64287 Darmstadt. Termine dort vergibt die Werkstatt selbst – wenden Sie sich dafür bitte direkt an sie. Für alles, was Sie bei uns buchen möchten, ist die Kruppstraße die richtige Adresse.
Anfahrt: Die Route zu uns können Sie sich direkt planen lassen – Ihr Startpunkt wird dabei von Ihrem Gerät ergänzt:
Dort sehen Sie die tatsächliche Fahrzeit mit aktueller Verkehrslage. Eine feste Zahl nennen wir bewusst nicht – sie wäre im Berufsverkehr regelmäßig falsch.
Brauche ich für die Hauptuntersuchung einen Termin?
Nein. Sie können während unserer Öffnungszeiten einfach vorbeikommen. Mit Termin geht es aber schneller, weil wir dann eine Bühne für Sie freihalten.
Mittwochs prüfen wir bis 20 Uhr – praktisch, wenn Sie tagsüber arbeiten.
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Es gelten die Entgelte der TÜV NORD Mobilität für Hessen. TÜV NORD passt sie von Zeit zu Zeit an – deshalb nennen wir hier keine Beträge, die morgen schon veraltet sein könnten, sondern führen Sie direkt zur jeweils gültigen Liste:
Wählen Sie dort Hessen aus – die Entgelte unterscheiden sich je Bundesland.
Was den Betrag beeinflusst: „HU ohne AU" gilt, wenn Sie den Nachweis der Abgasuntersuchung schon aus der Werkstatt mitbringen. Über 3,5 t richtet sich das Entgelt nach der zulässigen Gesamtmasse. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, braucht eine erweiterte Untersuchung – die kostet 20 Prozent mehr. Zusatzleistungen wie die Umweltplakette werden gesondert berechnet.
Am schnellsten geht es telefonisch: Rufen Sie uns mit dem Fahrzeugschein zur Hand an, dann nennen wir Ihnen den Betrag für Ihr Fahrzeug verbindlich, bevor Sie losfahren.
Woran sehe ich, wann mein Fahrzeug fällig ist?
An der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen – und in der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Die große Zahl in der Mitte ist das Jahr der nächsten Untersuchung.
- Die Zahl, die am oberen Rand senkrecht nach oben steht, ist der Monat. Innerhalb dieses Monats können Sie den Tag frei wählen.
- Auch die Farbe verrät das Jahr. Sie wechselt in der Reihenfolge orange, blau, gelb, braun, rosa, grün und beginnt danach wieder von vorn – deshalb erkennt man schon von weitem, ob eine Plakette noch gültig ist.
Ist das Fahrzeug abgemeldet, steht der Termin auf der Abmeldebescheinigung oder im letzten Untersuchungsbericht.
Wie oft muss mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Das hängt von Fahrzeugart, Alter und Nutzung ab:
| PKW, fabrikneu | erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate |
|---|---|
| PKW, gebraucht | alle 24 Monate |
| Krafträder | alle 24 Monate |
| Anhänger ohne Bremse bis 750 kg | alle 24 Monate |
| Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen | jährlich |
| Nutzfahrzeuge über 3,5 t | jährlich |
Maßgeblich ist immer der Monat auf der Plakette, nicht das Datum des letzten Berichts.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) – zwingend
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei einer Nachprüfung den Bericht der vorangegangenen HU
- Bei Um- oder Anbauten: Teilegutachten, ABE oder den Eintragungsnachweis – sofern es nicht bereits in den Papieren steht
- Bei Taxi und Mietwagen die Konzessionsunterlagen
Wie bereite ich mein Fahrzeug am besten vor?
Ein Rundgang von zehn Minuten erspart erfahrungsgemäß die häufigsten Beanstandungen. Prüfen Sie:
- Alle Leuchten: Abblend- und Fernlicht, Blinker, Brems- und Rückfahrlicht, Kennzeichenbeleuchtung
- Reifenprofil und Luftdruck
- Ölstand, Kühlmittel, Wischwasser
- Scheiben und Spiegel: sauber, ohne Risse im Sichtfeld
- Warndreieck, Verbandkasten (Verfallsdatum!) und Warnweste
- Hupe, Scheibenwischer, Gurte, Feststellbremse
Eine durchgebrannte Glühlampe kostet Sie sonst eine Nachprüfung.
Muss der Motor warm sein?
Für die Abgasuntersuchung ja. Fahren Sie das Fahrzeug bitte betriebswarm vor – ein kalter Motor liefert keine verwertbaren Messwerte, und die Untersuchung müsste wiederholt werden.
Am Prüftag
Was wird bei der Hauptuntersuchung eigentlich geprüft?
Über 150 Prüfpunkte, in Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung. Die wichtigsten Gruppen:
- Bremsanlage und Fahrwerk
- Räder, Reifen und Radaufhängung
- Rahmen, Karosserie und tragende Teile auf Korrosion
- Lenkung
- Beleuchtung und elektrische Anlage
- Auspuff- und Abgasanlage
- Scheiben, Spiegel und Sicht nach außen
- Sitze, Gurte, Pedalerie
- Elektronische Sicherheitssysteme
- Mitzuführende Ausrüstung
Wir prüfen – reparieren dürfen wir als neutrale Prüfstelle nicht. Das ist gesetzlich so gewollt und der Grund, warum Sie sich auf das Ergebnis verlassen können.
Wie lange dauert die HU?
Für einen PKW ohne Beanstandungen rund 20 bis 30 Minuten, mit Abgasuntersuchung eher 30 bis 45. Sie können währenddessen warten.
Ist die Abgasuntersuchung Teil der Hauptuntersuchung?
Ja. Seit dem 1. Januar 2010 gehört die Abgasuntersuchung fest zur HU und ist mit dem HU-Bericht abgedeckt. Sie darf zwar auch von einer anerkannten Werkstatt separat durchgeführt werden, dann aber frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung.
Betroffen sind Benziner ab Erstzulassung Juli 1969, Diesel ab Januar 1977 und Krafträder ab Januar 1989.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Der Gesetzgeber kennt vier Stufen:
- Ohne Mängel – Sie bekommen die Plakette.
- Geringe Mängel – Sie bekommen die Plakette trotzdem, eine Nachprüfung ist nicht nötig. Beheben lassen sollten Sie die Punkte zügig.
- Erhebliche Mängel – keine Plakette. Nach der Reparatur folgt die Nachprüfung.
- Verkehrsunsicher – das Fahrzeug darf so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Sie bekommen das Ergebnis mündlich erklärt und schriftlich als Untersuchungsbericht. Heben Sie den bis zur nächsten HU auf.
Wie läuft die Nachprüfung ab?
Bringen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder – dann prüfen wir nur die Beanstandungen nach. Dafür wird nur ein kleiner Teil der vollen Untersuchungsgebühr berechnet – wie viel genau, hängt vom Umfang ab und steht in der Gebührenliste von TÜV NORD. Lassen Sie die Frist verstreichen, muss eine komplette neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden – und die kostet wieder voll.
Wichtig: Zur Nachprüfung müssen alle Mängel behoben sein, auch die geringen. Sonst dürfen wir die Plakette nicht erteilen.
Fristen und Sonderfälle
Ich habe die HU überzogen – was jetzt?
Kommen Sie trotzdem, das lässt sich klären. Zwei Dinge sollten Sie wissen:
Ab mehr als zwei Monaten Überziehung schreibt der Gesetzgeber eine vertiefte, erweiterte Untersuchung vor (Anlage VIIIa StVZO, Nummer 2.2). Die Gebühr steigt dadurch um 20 Prozent gegenüber der regulären Hauptuntersuchung.
Bei einer Verkehrskontrolle staffelt sich das Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld für PKW, Krafträder und leichte Anhänger nach der Dauer:
| bis 2 Monate | keine Sanktion |
|---|---|
| über 2 bis 4 Monate | 15 € |
| über 4 bis 8 Monate | 25 € |
| über 8 Monate | 60 € und ein Punkt in Flensburg |
Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfungspflicht – LKW, Busse – gelten strengere Sätze. Die nächste Frist läuft übrigens ab dem Monat der neuen Prüfung; überzogene Zeit wird nicht nachgeholt.
Mein Fahrzeug war lange abgemeldet – reicht eine normale HU?
Meistens ja. Bei der Wiederzulassung mit abgelaufener HU stellt die Zulassungsstelle eine vorläufige Zulassung zur Vorführung aus; der Termin wird dabei nicht zurückdatiert.
War das Fahrzeug allerdings länger als sieben Jahre abgemeldet, klären Sie bitte vorab mit der Zulassungsstelle, ob eine reguläre Hauptuntersuchung genügt oder eine Vollabnahme nötig ist. Rufen Sie uns gern vorher an, dann sparen Sie sich eine vergebliche Fahrt.
Gibt es Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen?
Der Umfang ist derselbe, es kommen aber Prüfpunkte am Hochvoltsystem hinzu – Leitungen, Isolation, Schutzeinrichtungen und der Zustand der sicherheitsrelevanten Bauteile.
In der Praxis fallen E-Autos bei der HU oft besser aus als Verbrenner, weil klassische Verschleißteile wie Auspuff und Kupplung schlicht fehlen. Die Bremsen sind dafür einen genaueren Blick wert: Wer viel rekuperiert, nutzt sie kaum – und dann rostet die Scheibe.
Ich habe meinen Untersuchungsbericht verloren.
Kein Problem, davon lässt sich eine Zweitschrift erstellen. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was wir dafür brauchen.
Übrigens: Den Bericht müssen Sie nicht dauerhaft im Fahrzeug mitführen. Prüfzeugnisse über Änderungen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dagegen schon.
Prüfen Sie auch Wohnmobile und gebremste Anhänger?
Für diese beiden Fahrzeugarten führen wir keine Hauptuntersuchung durch – dafür fehlt uns die passende Prüfeinrichtung. Bei Wohnmobilen kommt hinzu, dass neben dem Fahrgestell auch Aufbau, Einbauten und die Gasanlage zu prüfen sind.
Gutachten erstellen wir dagegen sehr wohl, etwa nach einem Unfall oder zur Wertermittlung. Rufen Sie uns kurz an, dann klären wir in zwei Minuten, ob wir Ihnen weiterhelfen können: +49 151 44 29 05 95.
Weitere Prüfungen
Wann brauche ich eine Änderungsabnahme?
Immer dann, wenn ein Umbau die Betriebserlaubnis berührt und das Teil keine allgemeine Betriebserlaubnis mit Auflagenfreiheit hat. Typische Fälle:
- Fahrwerk, Tieferlegung, Sportfedern
- Räder und Reifen mit Teilegutachten
- Abgasanlage, Spoiler, Front- und Heckschürzen
- Sitze, Überrollvorrichtungen, Anhängerkupplungen
- Beleuchtung, sofern nicht bauartgenehmigt und einbaufrei
Bringen Sie das Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Nach der Abnahme lassen Sie die Änderung bei der Zulassungsstelle eintragen. Mehr dazu auf der Seite Änderungsabnahmen.
Was es kostet: Die Änderungsabnahme wird in zwei Stufen abgerechnet. Stufe 2 gilt, wenn die Abnahme aufwendiger ist – etwa weil Werte nachgemessen oder mehrere Änderungen zusammen beurteilt werden müssen. Bei Mehrfachänderungen kommen Zuschläge je angefangener Viertelstunde dazu. Die gültigen Beträge stehen in der Gebührenliste von TÜV NORD (dort Hessen auswählen).
Was ist der Unterschied zwischen Änderungsabnahme und Einzelabnahme?
Beides führen wir durch, es sind aber zwei verschiedene Dinge:
| Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO | Ein einzelner Umbau an einem Fahrzeug, das ansonsten eine gültige Betriebserlaubnis hat – Tieferlegung, Räder, Anbauteile, Abgasanlage. |
|---|---|
| Einzelabnahme nach § 21 StVZO | Das gesamte Fahrzeug wird beurteilt, weil es keine gültige Betriebserlaubnis mehr gibt. Ergebnis ist ein Gutachten für die Einzelbetriebserlaubnis. |
Eine Einzelabnahme brauchen typischerweise Importe ohne EG-Typgenehmigung, Eigenbauten, Fahrzeuge mit tiefgreifenden Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis erloschen ist, sowie Fahrzeuge ohne Papiere.
Die Einzelabnahme ist deutlich aufwendiger und braucht eine Vorabsprache. Rufen Sie uns an – wir klären vorher, welche Unterlagen nötig sind und was auf Sie zukommt. Mehr dazu auf der Seite Änderungs- und Einzelabnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsprüfung (SP) und UVV?
Es sind zwei verschiedene Rechtsgebiete, die oft in einen Topf geworfen werden:
- Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO, Anlage VIII – verkehrsrechtlich vorgeschrieben für schwere Nutzfahrzeuge, große Anhänger und Kraftomnibusse. Sie liegt zwischen zwei Hauptuntersuchungen.
- UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 – arbeitsschutzrechtlich vorgeschrieben, jährlich, für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Verantwortlich ist der Unternehmer, nicht der Fahrer.
Wir führen beides durch und legen die Termine auf Wunsch zusammen, damit ein Fahrzeug nur einmal steht. Mehr dazu unter UVV & Sicherheitsprüfung.
Was kosten die übrigen Prüfungen?
Für Sicherheitsprüfung, UVV, BOKraft und die Wiederholungsprüfung von Gasanlagen gelten ebenfalls die Entgelte der TÜV NORD Mobilität für Hessen. Die jeweils gültige Liste finden Sie hier:
Wählen Sie dort Hessen aus – die Entgelte unterscheiden sich je Bundesland.
Ein Spartipp, der bleibt: Wird die Sicherheitsprüfung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt, wird sie nur zu 60 Prozent berechnet. Deshalb lohnt es sich, die Termine zusammenzulegen – das Fahrzeug steht einmal statt zweimal, und Sie zahlen weniger.
Rufen Sie uns mit Ihrem Fahrzeugschein zur Hand an – dann nennen wir Ihnen den Preis für Ihr Fahrzeug verbindlich, bevor Sie losfahren.
Kommen Sie auch in unsere Werkstatt?
Ja. Wir betreiben bereits einen Prüfstützpunkt bei der CK Kfz-Werkstatt in Darmstadt und richten weitere ein. Ihre Kunden bekommen die HU dann im eigenen Haus, ohne dass Sie einen Prüfingenieur einstellen oder investieren müssen.
Wie das abläuft, steht auf der Seite Für Betriebe.
Gutachten
Hier werden wir nicht hoheitlich tätig, sondern als unabhängige Sachverständige – im Auftrag von Ihnen, nicht von einer Versicherung.
Direkt nach dem Unfall
Wann brauche ich nach einem Unfall ein Gutachten?
Sobald der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt – die Rechtsprechung setzt sie meist bei rund 750 Euro an. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.
Darüber lohnt sich das Gutachten fast immer, weil es Positionen erfasst, die ein Kostenvoranschlag gar nicht kennt: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und die Reparaturdauer.
Darf ich den Sachverständigen selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Prüfer, den die gegnerische Versicherung schickt, nicht akzeptieren.
Das ist keine Formalie: Der Sachverständige der Gegenseite arbeitet im Auftrag desjenigen, der am Ende zahlt.
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten – sie gehören zum ersatzfähigen Schaden. Für Sie entstehen dann keine Auslagen.
Bei Teilschuld wird nur anteilig erstattet; den Rest müssten Sie selbst tragen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht und regulieren über die Vollkaskoversicherung, beauftragt diese in der Regel ihren eigenen Sachverständigen.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Damit wir unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen können, treten Sie uns Ihren Schadenersatzanspruch in dieser Höhe ab. Sie müssen dann nichts vorstrecken und bekommen von uns keine Rechnung.
Ohne Abtretung läuft es andersherum: Sie bezahlen uns und fordern das Geld anschließend selbst bei der Versicherung ein.
Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt – was bedeutet das?
Dass es dauern kann. Die gegnerische Versicherung hält ihre Zahlung zurück, bis die Rechtslage geklärt ist – notfalls vor Gericht. Auch der Polizeibericht ist dafür nur ein Anhaltspunkt, keine Entscheidung.
Geht die Schuldfrage nicht zu Ihren Gunsten aus, werden die Gutachtenkosten möglicherweise gar nicht oder nur teilweise erstattet. Bei Teilschuld bleibt Ihr Schuldanteil an Ihnen hängen. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir eine solche Lage sehen – bevor wir anfangen.
Was soll ich zum Gutachtentermin mitbringen?
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Ihren Führerschein
- Angaben zum Unfallgegner, dessen Versicherung und – falls schon vorhanden – die Schadennummer
- Das polizeiliche Aktenzeichen, wenn die Polizei aufgenommen hat
- Nachweise über frühere Reparaturen und das Serviceheft
Und das Fahrzeug bitte ungewaschen und unrepariert – auch kleine Spuren gehören zur Beweissicherung.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
In der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Besichtigung. Wenn es eilt – etwa weil ein Mietwagen läuft – sagen Sie uns das beim Termin, dann ziehen wir es vor.
Kann ich das Fahrzeug vor Ort begutachten lassen?
Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder in einer Werkstatt steht, kommen wir im Rhein-Main-Gebiet zu Ihnen. Rufen Sie uns an, dann stimmen wir Ort und Zeit ab.
Reparatur oder Totalschaden
Wonach entscheidet sich, ob mein Auto ein Reparatur- oder ein Totalschaden ist?
Im Kern nach einer einfachen Frage: Was ist günstiger – reparieren oder ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen? Dafür stellen wir zwei Beträge gegenüber:
- Reparaturfall: Reparaturkosten plus Wertminderung.
- Totalschadenfall: der Wiederbeschaffungswert, also was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte.
Liegt der erste Betrag darunter, ist es ein Reparaturschaden. Liegt er darüber, ein Totalschaden.
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand – was ist was?
Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden:
| Wiederbeschaffungswert | Was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet – der Wert vor dem Unfall. |
|---|---|
| Restwert | Was Ihr unreparierter Unfallwagen jetzt noch bringt. |
| Wiederbeschaffungsaufwand | Wiederbeschaffungswert minus Restwert – also das, was Sie draufzahlen müssten, wenn Sie das Wrack verkaufen und ein Ersatzfahrzeug holen. |
Der letzte ist der Betrag, um den es bei einer Totalschadenregulierung meistens geht.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein Sonderfall dazwischen: Die Reparatur ist zwar billiger als ein Ersatzfahrzeug, aber teurer als die Zuzahlung, die Sie beim Verkauf des Wracks leisten müssten. Anders gesagt – die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand.
Reparieren dürfen Sie trotzdem. Wichtig wird die Unterscheidung vor allem, wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen wollen, ohne zu reparieren – dann bekommen Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand, weil Sie das Wrack ja noch verkaufen könnten und sich am Schaden nicht bereichern dürfen.
Was hat es mit der 130-Prozent-Regel auf sich?
Sie erlaubt Ihnen, ein Fahrzeug im Haftpflichtschaden auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparatur teurer wäre als ein Ersatzfahrzeug – unter zwei Bedingungen:
- Reparaturkosten plus Wertminderung bleiben unter 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
- Sie nutzen das Fahrzeug nachweislich mindestens sechs Monate weiter, und die Reparatur wird fachgerecht und in dem Umfang durchgeführt, den das Gutachten vorsieht.
Oft reguliert die Versicherung zunächst auf Totalschadenbasis und zahlt den Rest, sobald der Weiternutzungsnachweis vorliegt. Grundlage ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2009 (VI ZR 100/08).
Kann ich mir das Geld auszahlen lassen, ohne zu reparieren?
Das nennt sich fiktive Abrechnung: Sie rechnen auf Basis der im Gutachten geschätzten Kosten ab, statt eine Reparaturrechnung einzureichen. Reparieren müssen Sie dann nicht.
Zwei Einschränkungen: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Und liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, bekommen Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand – nicht die vollen Reparaturkosten.
Die Versicherung schickt mir ein Restwertangebot – muss ich das annehmen?
In aller Regel nicht. Sie dürfen sich auf den Restwert beziehen, den ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat – auch dann, wenn ein überregionales Angebot aus einer Restwertbörse höher liegt. Das gilt selbst bei fiktiver Abrechnung.
Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 27. September 2016 (VI ZR 673/15) bestätigt. Deshalb holen wir Restwerte am regionalen Markt ein, nicht aus einer bundesweiten Börse.
Verkaufen Sie das Fahrzeug bitte nicht, bevor das Gutachten vorliegt – sonst verschenken Sie die Grundlage für genau dieses Argument.
Beträge im Gutachten
Was steht in einem Schadengutachten?
- Schadenumfang und Reparaturweg mit kalkulierten Kosten
- Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs
- Merkantile Wertminderung
- Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Lichtbilder, Fahrzeugdaten und die Feststellung etwaiger Vorschäden
Was ist Wertminderung – und warum steht die mir zu?
Stellen Sie sich zwei identische Fahrzeuge beim Händler vor: gleiches Modell, gleiche Farbe, gleicher Kilometerstand. Eines hatte einen Unfall, fachgerecht repariert, das andere nicht. Für welches würden Sie mehr zahlen?
Genau diesen Unterschied deckt die Wertminderung ab – auch Minderwert genannt. Ihr Fahrzeug bringt beim späteren Verkauf weniger, obwohl handwerklich alles in Ordnung ist. Dafür werden Sie entschädigt.
Die Höhe ermitteln wir anhand anerkannter Rechenmodelle, etwa nach Ruhkopf/Sahm, BVSK, MFM oder Halbgewachs. Sie hängt vor allem ab von Alter, Laufleistung, Vorschäden, Höhe der Reparaturkosten und davon, wie gefragt das Modell auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist.
Warum werden mir im Gutachten Beträge abgezogen?
Weil Sie nach der Reparatur nicht bessergestellt sein dürfen als vorher. Solche Abzüge heißen Vorteilsausgleich und kommen in zwei Formen vor:
- Neu für Alt: Wird ein abgenutztes Verschleißteil ersetzt, sparen Sie eine ohnehin fällige Ausgabe. Beispiel: ein fast abgefahrener Reifensatz. Bei 4 mm Restprofil von ursprünglich 8 mm wären das etwa 50 Prozent des Ersatzteilpreises.
- Wertverbesserung: Wird bei der Unfallreparatur ein bereits vorgeschädigtes Teil mit erneuert, verschwindet ein alter Makel. Steigt dadurch der Fahrzeugwert merklich, wird das ausgeglichen.
Beides betrifft die Ersatzteile, nicht die Arbeitszeit.
Was sind Verbringungskosten?
Transportkosten innerhalb der Reparatur. Hat die Werkstatt keine eigene Lackiererei, muss Ihr Fahrzeug zum Lackierbetrieb und wieder zurück. Dieser Aufwand wird als Pauschale oder in Stunden angesetzt und deckt Hin- und Rückweg ab.
Rechnen Sie mit Brutto- oder Nettobeträgen?
Das hängt davon ab, wer Sie sind. Für Privatpersonen werden Bruttowerte verglichen, für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen Nettowerte. Der Grund ist einfach: Die Entscheidung zwischen Reparatur und Ersatzfahrzeug muss aus Ihrer Sicht gerechnet werden – und ein Unternehmen zahlt die Mehrwertsteuer unterm Strich nicht.
Das kann die Einordnung als Reparatur- oder Totalschaden tatsächlich kippen. Sagen Sie uns deshalb bitte gleich, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Die Werkstatt hat beim Zerlegen weitere Schäden gefunden.
Dann besichtigen wir nach. Verdeckte Schäden zeigen sich oft erst, wenn Teile ausgebaut sind – das ist normal und kein Fehler im ersten Gutachten.
Wir ergänzen die Besichtigung, korrigieren die Kalkulation und schicken die berichtigte Fassung an alle Beteiligten. Wichtig ist, dass die Werkstatt sich meldet, bevor weitergearbeitet wird.
Wird Ihr Gutachten von der Versicherung anerkannt?
Ja. Wir arbeiten nach den anerkannten Regeln der Schadenermittlung und kalkulieren mit den branchenüblichen Systemen. Das Gutachten ist damit gegenüber Versicherungen und vor Gericht verwendbar.
Oldtimer und Wertgutachten
Wann bekommt mein Fahrzeug ein H-Kennzeichen?
§ 23 StVZO verlangt drei Dinge:
- Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand. Zeitgenössische Umbauten – also solche, die in den ersten zehn Jahren üblich waren – sind erlaubt.
- Der Erhaltungszustand ist gut, üblicherweise Zustandsnote 2 bis 3. Ein Scheunenfund erfüllt das nicht.
Wichtig: Das Oldtimergutachten ersetzt die Hauptuntersuchung nicht. Beides ist nötig – wir machen es in einem Termin.
Was es kostet: Für das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO fällt eine Grundgebühr an – die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung kommt hinzu und wird gesondert berechnet. Ist für die Beurteilung Recherche nötig, etwa zur zeitgenössischen Ausstattung, wird sie je angefangener Viertelstunde berechnet. Die gültigen Beträge stehen in der Gebührenliste von TÜV NORD (dort Hessen auswählen).
Was bringt mir das H-Kennzeichen?
- Pauschale Kfz-Steuer statt Berechnung nach Hubraum und Abgasverhalten – bei älteren, großmotorigen Fahrzeugen macht das meist den größten Unterschied.
- Zugang zu günstigen Oldtimer-Versicherungstarifen.
- Einfahrt in Umweltzonen auch ohne grüne Plakette.
Ob es sich für Ihr Fahrzeug rechnet, hängt vom Hubraum ab. Fragen Sie uns – bei kleinen Motoren kann die normale Besteuerung günstiger sein.
Wie wird der Wert eines Oldtimers ermittelt?
In zwei Schritten. Zuerst die Zustandsnote: Blech, Lack, Chrom- und Zierteile, Dichtungen, Glas, Reifen, Fahrgastraum, Motorraum, Motor und Kofferraum werden einzeln bewertet und zu einer Gesamtnote von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig) zusammengeführt.
Daraus ergibt sich über die einschlägigen Marktübersichten der Marktwert – der Durchschnittspreis am Privatmarkt, ohne Mehrwertsteuer und ohne Händlerspanne. Er ist die Grundlage für die Versicherungssumme und die Prämie in der Kaskoversicherung.
Nicht zu verwechseln mit dem Wiederbeschaffungswert: Der berücksichtigt, was Sie bei einem Händler zahlen müssten, und liegt deshalb höher.
Erstellen Sie auch Wertgutachten ohne Unfall?
Ja. Wir ermitteln den Marktwert für Verkauf und Ankauf, für die Versicherungssumme eines Liebhaberfahrzeugs oder wenn im Erb- oder Scheidungsfall ein belastbarer Wert gebraucht wird.
Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise nach bestem Wissen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetzliche Fristen, Gebühren und die Rechtsprechung können sich ändern – im Zweifel fragen Sie uns bitte direkt.
Ihre Frage steht nicht dabei? Rufen Sie uns an – meistens ist das in zwei Minuten geklärt.