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§ 23 StVZO

Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen

Ihr Klassiker ist 30 Jahre oder älter? Mit dem Gutachten nach § 23 StVZO wird er offiziell als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt – die Voraussetzung für das begehrte H-Kennzeichen.

Was wir begutachten

Für die Einstufung als historisches Fahrzeug prüfen und dokumentieren wir alle relevanten Merkmale Ihres Fahrzeugs:

  • Fahrzeugalter – Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • Originalität von Karosserie, Motor, Fahrwerk und Innenraum
  • Erhaltungs- und Pflegezustand
  • Zeitgenössische Ausstattung und zulässige Umbauten der ersten zehn Jahre
  • Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

Das Ergebnis ist ein vollständiges Gutachten, mit dem Sie das H-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen können.

Ihre Vorteile mit dem H-Kennzeichen

  • Pauschale Kfz-Steuer statt hubraumabhängiger Besteuerung
  • Meist günstigere Oldtimer-Versicherungstarife
  • Freie Fahrt in Umweltzonen – auch ohne grüne Plakette
  • Offizielle Anerkennung als erhaltenswertes Kulturgut
Bitte mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, vorhandene Fahrzeughistorie (Rechnungen, Fotos, alte Gutachten) sowie Nachweise über Umbauten. Eine gute Dokumentation beschleunigt die Begutachtung spürbar.

Häufige Fragen

Muss mein Fahrzeug komplett original sein?

Nein – zulässig sind zeitgenössische Umbauten, also Veränderungen, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung üblich waren und fachgerecht ausgeführt sind. Wichtig ist ein guter, dem Alter entsprechender Erhaltungszustand.

Braucht mein Oldtimer trotzdem eine HU?

Ja, die Hauptuntersuchung bleibt auch mit H-Kennzeichen alle 24 Monate fällig. Gern erledigen wir HU und Oldtimer-Begutachtung in einem Termin.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Je nach Fahrzeug und Dokumentationslage etwa ein bis zwei Stunden. Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin.

Mercedes-Benz Oldtimer mit H-Kennzeichen

Geben Sie Ihrem Klassiker die Anerkennung, die er verdient – wir beraten Sie gerne unverbindlich.