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DGUV Vorschrift 70 · § 29 StVZO Anlage VIII

UVV-Prüfung & Sicherheitsprüfung (SP)

Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, trägt Verantwortung – für Fahrer, Ladung und alle anderen im Straßenverkehr. Wir prüfen Ihren Fuhrpark fachgerecht, zuverlässig und termingerecht.

UVV-Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70

Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" verpflichtet Unternehmen, ihre Fahrzeuge regelmäßig – mindestens einmal jährlich – durch einen Sachkundigen auf betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das gilt für Pkw, Transporter und Lkw im betrieblichen Einsatz.

  • Prüfung des betriebssicheren Zustands nach DGUV Vorschrift 70
  • Dokumentierter Prüfnachweis für Ihre Unterlagen – wichtig für Berufsgenossenschaft und Versicherung
  • Terminplanung für den gesamten Fuhrpark aus einer Hand

Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO

Für schwere Nutzfahrzeuge und Busse schreibt die StVZO in Verbindung mit Anlage VIII zusätzlich zur Hauptuntersuchung die Sicherheitsprüfung vor – eine vertiefte Prüfung von Fahrwerk, Lenkung, Bremsanlage sowie Rädern und Reifen.

Für Fuhrparkbetreiber: Wir übernehmen die Terminüberwachung für Ihre Fahrzeuge und erinnern Sie rechtzeitig vor Fälligkeit – ein Anruf genügt, um Ihren Fuhrpark bei uns anzumelden.

Häufige Fragen

Ersetzt die UVV-Prüfung die Hauptuntersuchung?

Nein – UVV-Prüfung und HU haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Prüfinhalte. Beide können aber am selben Termin durchgeführt werden, das spart Standzeiten.

Welche Fahrzeuge brauchen eine SP?

Unter anderem Lkw über 7,5 t und Busse – abhängig von Fahrzeugart und Alter. Wir prüfen gern anhand Ihrer Fahrzeugpapiere, welche Fristen für Ihr Fahrzeug gelten.

Was kostet die Prüfung eines Fuhrparks?

Das hängt von Anzahl und Art der Fahrzeuge ab. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an – bei größeren Flotten mit attraktiven Konditionen.

Transporter-Fuhrpark in der Prüfhalle

Sicherheit für Ihren Fuhrpark – vereinbaren Sie jetzt die nächsten Prüftermine.