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§ 41 BOKraft · § 42 BOKraftBOKraft-Prüfungen für Taxi & Mietwagen
Wer Fahrgäste befördert, unterliegt besonderen Pflichten. Für Taxen und Mietwagen im gewerblichen Personenverkehr führen wir die vorgeschriebenen Untersuchungen nach der BOKraft durch – schnell und ohne lange Standzeiten für Ihr Gewerbe.
Was die BOKraft vorschreibt
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) ergänzt die StVZO um zusätzliche Anforderungen an Fahrzeuge, die Fahrgäste befördern. Wir prüfen für Sie:
- Außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft
- Prüfung nach § 42 BOKraft für die Zulassung als Taxi oder Mietwagen
- BOKraft-spezifische Ausrüstung: Alarmanlage, Dachzeichen, Ordnungsnummer, Fahrpreisanzeiger
Sie erhalten alle erforderlichen Nachweise für Genehmigungsbehörde und Konzession – in einem Termin, zusammen mit der regulären HU, wenn diese ansteht.
Fristen für Taxen und Mietwagen
| Hauptuntersuchung | jährlich |
|---|---|
| BOKraft-Prüfung | im Rahmen der jährlichen Untersuchung bzw. bei Neuzulassung als Taxi/Mietwagen |
Häufige Fragen
Gilt die BOKraft auch für Mietwagen mit Fahrer?
Ja – die BOKraft gilt für Taxen und Mietwagen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes gleichermaßen. Auch Fahrzeuge, die über Vermittlungsplattformen eingesetzt werden, fallen in der Regel darunter.
Kann ich HU und BOKraft-Prüfung kombinieren?
Ja, das ist der übliche Weg: Beide Prüfungen erledigen wir in einem Termin – Sie sparen Standzeit und einen zweiten Anfahrtsweg.
Was muss ich zur Prüfung mitbringen?
Zulassungsbescheinigung Teil I, Konzessions- bzw. Genehmigungsunterlagen sowie das Fahrzeug mit vollständiger BOKraft-Ausrüstung.
Konzessionsprüfung fällig? Wir halten Ihr Taxi- oder Mietwagengewerbe am Laufen.